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hauptmenü zum inhalt wechseln zum sekundären inhalt wechseln arag kolumne kanzlei-homepage grimme award twitter kontakt datenschutz donations beitrags-navigation ← ältere beiträge 19.11.2018 kalenderverlosung – die gewinner ich hatte in der hektik der letzten woche ganz vergessen, die gewinner der kalenderverlosung 2019 bekanntzugeben (siehe hier und auch hier ). die anwaltskalender des karikaturisten wulkan gehen an folgende leser (und sollten dort auch schon eingetroffen sein): christina w., ulrich s., hauke w., florian d., thomas h., norbert c., frank t., stefan b., irina m., sonja t. herzlichen glückwunsch. alle, die leider kein glück hatten, möchte ich noch mal auf die möglichkeit hinweisen, den anwaltskalender 2019 zu kaufen und den juristen in familie und bekanntenkreis eine große (weihnachts-)freude zu machen. die zwölf großformatigen juristenmotive kommen im klassischen schwarz-weiß-design. der kalender kostet 20,95 € zuzüglich 5,50 € versandkostenpauschale. es handelt sich um den subskriptionspreis; ab dem 1. dezember kostet der kalender 25,95 € zuzüglich 5,50 € versandkostenpauschale. der kalender wird frei haus geliefert, gerne aber auch an eine wunschadresse. wie immer ist der kalender nur im direktvertrieb beim zeichner selbst erhältlich. bestellung via e-mail: [email protected]. per telefon: 0172 200 35 70. schreibe eine antwort 15.11.2018 kommt zeit, kommt rat die staatsanwaltschaft stellt das verfahren gegen einen beschuldigten mangels tatverdachts ein. doch die polizei besteht darauf, dass der betroffene sich erkennungsdienstlich behandeln lässt (fotos, fingerabdrücke etc.) und die daten in den fahndungscomputern gespeichert werden. das klingt erst mal paradox. aber im verwaltungsrecht ist vieles möglich – unter anderem genau das. so stellt das oberverwaltungsgericht koblenz jetzt erneut fest, dass ein hinreichender tatverdacht, der für eine anklageerhebung erforderlich ist, nicht mit dem sogenannten „restverdacht“ verwechselt werden darf. ein hinreichender tatverdacht liegt nur vor, wenn die verurteilungswahrscheinlichkeit bei berücksichtigung aller umstände 51 % beträgt. eine sicher schwammige, aber jedenfalls nicht besonders niedrige grenze. der restverdacht, bei dem eine erkennungsdienstliche behandlung erfolgen darf, fällt nach auffassung des oberverwaltungsgerichts deutlich niedriger aus. es genügt nach dem aktuellen urteil, wenn der festgestellte sachverhalt nach kriminalistischer erfahrung anhaltspunkte bietet, dass der betroffene künftig mit guten gründen in den kreis potentieller beteiligter an einer noch aufzuklärenden straftat einbezogen werden könnte. außerdem muss zu erwarten sein, dass die erkennungsdienstlichen unterlagen bei der aufklärung helfen können. anders sei es nur, wenn die ermittlungen zweifelsfrei jedes verdachtsmoment ausgeräumt haben. oder wenn sich herausstellt, dass das angebliche fehlverhalten gar nicht strafbar ist. immerhin gibt es also durchaus die möglichkeit, dass die polizei trotz verfahrenseinstellung zu unrecht auf eine ed-behandlung besteht. jeder betroffene kann ohnehin gegen so eine anordnung klagen. übrigens hat so eine klage zumindest aufschiebende wirkung. das heißt, bis zur entscheidung des gerichts muss die ed-behandlung dann warten. da die meisten verwaltungsgerichte selbst für kleinste verfahren ein bis zwei jahre benötigen, ist das also selbst dann eine option, wenn die erfolgsaussichten gar nicht so gut sind (aktenzeichen 7 a 10084/18 ovg und 7 a 10256/18 ovg). schreibe eine antwort 14.11.2018 hitzestau gleich zwei durchsuchungen in zwei wochen – das schafft auch nicht jeder. meinem mandanten gelang genau dies im spätsommer. da war es heiß. unerträglich heiß. und offensichtlich schlug dieses widrige wetter der zuständigen staatsanwältin und einer richterin etwas auf die urteilsfähigkeit… zunächst wurde die wohnung meines mandanten durchsucht. da war er sogar nur zeuge. weshalb die polizei auch das handy meines mandanten nicht einsackte, stichwort verhältnismäßigkeit. vielmehr schaute ein beamter das handy sorgfältig durch. da er weder verdächtige mails noch chats entdeckte, kriegte mein mandant an ort und stelle sein telefon wieder. zwei wochen später wurde mein mandant dann zum beschuldigten. und zwar in einer vernehmung als zeuge, in der er nicht so bereitwillig gegen andere beschuldigte aussagte, wie es die staatsanwältin gerne gehabt hätte. die staatsanwältin machte meinen mandanten nach kurzer bedenkpause nicht nur zum beschuldigten. sie erwirkte bei der ermittlungsrichterin auch einen durchsuchungsbeschluss. inhalt: sofortige sicherstellung des handys meines mandanten, weil sich auf diesem verdächtige mails und chats befinden könnten, die aus der zeit vor der ersten durchsuchung stammen. grund genug nun für das landgericht als beschwerdeinstanz, die staatsanwältin und die richterin an juristische prinzipien zu erinnern. zuvörderst natürlich jene des logischen denkens. wenn das handy schon mal polizeilich überprüft worden ist, spricht erst mal wenig dafür, dass sich nun daten aus der zeit vor dieser überprüfung darauf befinden, die zum zeitpunkt der ersten durchsuchung nicht auch schon drauf waren. jedenfalls, so das landgericht, bräuchte man dann zumindest belastbare anhaltspunkte für einen fehler des eingesetzten polizeibeamten. oder indizien, dass eben ältere daten nachträglich auf das handy gelangt sind, aus welchem grund auch immer. ich hoffe mal, man geht die ermittlungen jetzt mit etwas kühlerem kopf an. die meteorologischen voraussetzungen liegen ja mittlerweile vor. schreibe eine antwort 12.11.2018 die afd hat eine gute idee wer als anwalt zumindest ab und zu verfassungsbeschwerden für seine mandanten formuliert, kennt das gefühl einer gewissen leere im bauch, wenn die sorgfältig ausgearbeitete verfassungsbeschwerde nicht mal zur entscheidung angenommen wird. richtig schlimm ist es allerdings gerade für den mandanten, wie dies geschieht. die richter in karlsruhe verlieren nämlich in aller regel kein wort zur sache. der antragsteller bleibt völlig im unklaren, warum ausgerechnet seine beschwerde nicht mal für eine nähere juristische prüfung taugt. mit einem einzeiler ohne jeden sachbezug abgebürstet zu werden, das ist weiß gott nicht jedermanns sache. auch wenn ich es jetzt nicht sonderlich gerne mache, muss ich in diesem zusammenhang die afd loben. deren bundestagsfraktion weist in einem aktuellen gesetzentwurf nämlich drauf hin, dass die begründungspflicht für entscheidungen des bundesverfassungsgerichts über die jahrzehnte immer mehr ausgehöhlt wurde und mittlerweile bei null angekommen ist. völlig zu recht sieht die afd hierin ein defizit, denn es ist eines rechtsstaats in der tat unwürdig, wenn gerichtliche entscheidungen zwar ergehen, aber nicht mal ein wort zu ihrer begründung gesagt werden muss. dies gilt umso mehr, als der wegfall jedweder begründungspflichten offiziell ja nur einen einzigen grund hat und hatte: arbeitsersparnis für das angeblich so stark belastete verfassungsgericht. insofern ist es wirklich keine schlechte idee, mal wieder über eine begründungspflicht für die nichtannahme von verfassungsbeschwerden nachzudenken. ein paar einzelfallbezogene sätze, warum es halt nicht gereicht hat, wären durchaus balsam auf die seelen unzähliger beschwerdeführer (und natürlich auch auf die ihrer anwälte). natürlich lässt sich dem afd-antrag deutlich entnehmen, dass es der fraktion selbst um etwas anderes geht, nämlich das vermeintlich ungerechtfertigte abbügeln politisch „unbequemer“ verfassungsbeschwerden durch eine stillschweigende koalition von politik und verfassungsgericht. das ändert aber nichts daran, dass die begründungspflicht natürlich insgesamt kein rückschritt, sondern ein fortschritt wäre. die paar euro mehrkosten wären wahrscheinlich gut angelegtes geld, wenn man was gegen staatsverdrossenheit unternehmen will, von der ja interessanterweise wiederum die afd profitiert. schreibe eine antwort 9.11.2018 „länger kann …. nicht zugewartet werden“ in ei

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Whois Information


Whois is a protocol that is access to registering information. You can reach when the website was registered, when it will be expire, what is contact details of the site with the following informations. In a nutshell, it includes these informations;

% Copyright (c) 2010 by DENIC
% Version: 2.0
%
% Restricted rights.
%
% Terms and Conditions of Use
%
% The data in this record is provided by DENIC for informational purposes only.
% DENIC does not guarantee its accuracy and cannot, under any circumstances,
% be held liable in case the stored information would prove to be wrong,
% incomplete or not accurate in any sense.
%
% All the domain data that is visible in the whois service is protected by law.
% It is not permitted to use it for any purpose other than technical or
% administrative requirements associated with the operation of the Internet.
% It is explicitly forbidden to extract, copy and/or use or re-utilise in any
% form and by any means (electronically or not) the whole or a quantitatively
% or qualitatively substantial part of the contents of the whois database
% without prior and explicit written permission by DENIC.
% It is prohibited, in particular, to use it for transmission of unsolicited
% and/or commercial and/or advertising by phone, fax, e-mail or for any similar
% purposes.
%
% By maintaining the connection you assure that you have a legitimate interest
% in the data and that you will only use it for the stated purposes. You are
% aware that DENIC maintains the right to initiate legal proceedings against
% you in the event of any breach of this assurance and to bar you from using
% its whois service.
%
% The DENIC whois service on port 43 never discloses any information concerning
% the domain holder/administrative contact. Information concerning the domain
% holder/administrative contact can be obtained through use of our web-based
% whois service available at the DENIC website:
% http://www.denic.de/en/domains/whois-service/web-whois.html
%

Domain: lawblog.de
Nserver: ns17.hauke-lampe.de
Nserver: ns2.hauke-lampe.de
Nserver: ns8.hauke-lampe.de
Nserver: transit.datenhaufen.de
Status: connect
Changed: 2018-01-16T23:09:07+01:00

[Tech-C]
Type: PERSON
Name: Florian Holzhauer
Address: Unter den Linden 40
PostalCode: 10117
City: Berlin
CountryCode: DE
Phone: +49.309203832392
Email: [email protected]
Changed: 2013-11-14T16:10:26+01:00

[Zone-C]
Type: PERSON
Name: Florian Holzhauer
Address: Unter den Linden 40
PostalCode: 10117
City: Berlin
CountryCode: DE
Phone: +49.309203832392
Email: [email protected]
Changed: 2013-11-14T16:10:26+01:00

  REGISTRAR DENIC eG

  REFERRER http://www.denic.de/

SERVERS

  SERVER de.whois-servers.net

  ARGS -T dn,ace lawblog.de

  PORT 43

  TYPE domain

DOMAIN

  NAME lawblog.de

NSERVER

  NS17.HAUKE-LAMPE.DE 89.18.172.35

  NS2.HAUKE-LAMPE.DE 85.10.240.254

  NS8.HAUKE-LAMPE.DE 205.185.123.248

  TRANSIT.DATENHAUFEN.DE 78.46.80.179

  STATUS connect

  CHANGED 2013-11-14

TECH

  NAME Florian Holzhauer

ADDRESS

STREET
Unter den Linden 40

  PCODE 10117

  CITY Berlin

  COUNTRY DE

  PHONE +49.309203832392

  EMAIL [email protected]

ZONE

  NAME Florian Holzhauer

ADDRESS

STREET
Unter den Linden 40

  PCODE 10117

  CITY Berlin

  COUNTRY DE

  PHONE +49.309203832392

  EMAIL [email protected]

  REGISTERED yes

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